Kompetenzen
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Energierecht, Erneuerbare Energien
Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten im gesamten Zyklus eines Anlagen- und Projektbaus, beginnend mit der Verhandlung und Gestaltung von Verträgen mit Investoren, Netzbetreibern, Lieferanten und Bauunternehmen, während des Projektbetriebs bis hin zur Veräußerung. Wir unterstützen Sie bei dem Aufbau, Finanzierung und Optimierung Ihres Portfolios.
Zu unserer Mandantschaft zählen wir insbesondere Investoren und private Unternehmen, Energieversorgungsunternehmen und Energieerzeuger sowie Kommunen, die im Bereich der Energiewirtschaft tätig sind oder tätig werden wollen.
REFERENZEN
Wir haben Entwicklung, Bau, Betrieb und Veräußerung von ca. 200 MW Photovoltaikanlagen und ca. 75 MW Batteriespeicheranlagen zur Primärregelleistung anwaltlich betreut.